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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB · gynxtra GmbH

Version 2.6 · Stand 02.10.2026

Diese Fassung gilt für Buchungen ab dem 02.10.2026. Für frühere Buchungen gilt die Fassung, die bei der Buchung galt; Bestimmungen dieser Fassung, die für die Patientin günstiger sind, gelten auch dort. Für bestehende Verträge der ärztlichen Begleitung gelten Änderungen im Übrigen nach Ziffer 12.

1 · Geltungsbereich und Vertragsparteien

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") regeln das Vertragsverhältnis zwischen der gynxtra GmbH ("gynxtra", "wir") und der jeweiligen Patientin ("Patientin", "Sie") im Rahmen des telemedizinischen Behandlungsprogramms für Frauen in der Peri- und Postmenopause.

Die ärztliche Leitung und die medizinische Verantwortung trägt Dr. med. Bettina von Seefried, Fachärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe FMH, als bewilligte Ärztin. Die ärztlichen Leistungen erbringt Dr. med. Bettina von Seefried selbst oder eine Ärztin des ärztlichen Teams von gynxtra, die unter ihrer Bewilligung und fachlichen Aufsicht tätig ist ("behandelnde Ärztin"). Nicht jede behandelnde Ärztin führt einen Facharzttitel. Coaching-Leistungen werden von qualifizierten Mitarbeitenden im Auftrag der gynxtra erbracht.

Mit der Buchung der ärztlichen Standortbestimmung akzeptiert die Patientin diese AGB in der Fassung, die bei der Buchung gilt.

2 · Vertragsgegenstand und Leistungen

gynxtra bietet ein integriertes telemedizinisches Programm bestehend aus:

2.1 Ärztliche Standortbestimmung (einmalig CHF 250)

Die ärztliche Standortbestimmung (früher „Erstkonsultation“) ist der Einstieg bei gynxtra, für neue Patientinnen und für frühere Patientinnen, die wieder einsteigen. Sie umfasst:

  • Zugang zum Patient-Cockpit ab der Buchung
  • Strukturierter Anamnese-Fragebogen im Patient-Cockpit (rund 90 ärztlich kuratierte Fragen in 9 Themenblöcken), vor dem Termin auszufüllen; vorhandene Vorbefunde kann die Patientin dort hochladen
  • Ärztliche Durchsicht von Anamnese und Vorbefunden vor dem Gespräch, soweit die Patientin sie rechtzeitig im Patient-Cockpit erfasst hat
  • Video-Gespräch mit der behandelnden Ärztin (Ziffer 1), vorgesehen sind 30 Minuten
  • Persönliche ärztliche Einordnung der Situation und Empfehlung zum weiteren Vorgehen, insbesondere ob und welche Diagnostik sinnvoll ist und ob eine Behandlung in Frage kommt
  • Nach dem Gespräch erhält die Patientin eine schriftliche Therapieempfehlung im Patient-Cockpit, gegebenenfalls mit medikamentöser Begleitung. Die Empfehlung kann auch auf eine gezielte Diagnostik lauten oder darauf, dass keine Behandlung nötig ist
  • Bei medizinischer Indikation und sofern eine Beurteilung ohne persönliche Untersuchung im Einzelfall ärztlich vertretbar ist, kann die Ärztin ein Erst-Rezept ausstellen und eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen. Ein Anspruch darauf besteht nicht; die Entscheidung trifft die Ärztin nach pflichtgemässem ärztlichem Ermessen. Wirkstoffe, deren sichere Erstverordnung die Kenntnis aktueller Laborwerte voraussetzt, insbesondere GLP-1-Rezeptor-Agonisten (Semaglutid, Tirzepatid) sowie Testosteron und DHEA, werden erst verordnet, wenn die hierfür erforderlichen Baseline-Werte vorliegen (aus einer Diagnostik gemäss Ziff. 2.2 oder gleichwertigen aktuellen Vorbefunden). Bei Off-Label-Wirkstoffen erfolgt die Verordnung zudem nur nach gesonderter Aufklärung gemäss Ziff. 5.
  • Keine Folgeverpflichtung. Diagnostik, Medikamente und eine laufende Begleitung werden nur nach vorheriger Information und eigener Entscheidung der Patientin separat vereinbart.

Die ärztliche Standortbestimmung findet per Video statt, ohne körperliche Untersuchung. Sie ersetzt weder die gynäkologische Vorsorge vor Ort noch eine Notfallversorgung (Ziffer 4.2).

2.2 Gezielte Diagnostik (nur nach ärztlicher Empfehlung)

  • Umfang nach ärztlicher Empfehlung: eines oder mehrere von vier Laborprofilen (Hormonprofil, Erweitertes Gesundheitsprofil, Gewichts- und Stoffwechselprofil, Leber- und Nierenprofil). Umfang und Kosten bespricht die Ärztin vorab mit der Patientin
  • Blutentnahme nach Absprache in einem Labor in der Nähe, bei der Hausärztin oder mit einem Bluttest-Kit (TAP II) zur Heimanwendung
  • Laboranalyse der Blutwerte in einem zertifizierten Schweizer Labor
  • Befundgespräch: eine eigene 1:1 Video-Konsultation mit der behandelnden Ärztin, mit Auswertung der Werte und schriftlichem Behandlungsplan inklusive Befundbericht (Combined-PDF)

2.3 Ärztliche Begleitung (CHF 190 pro Monat oder CHF 285 pro Quartal)

  • Ärztliche Verlaufskontrollen und Check-ins im medizinisch empfohlenen Rhythmus
  • Rezept-Refills mit Versand über die Partnerapotheke (Hysek-Apotheke). Der Versand setzt eine Zustelladresse in der Schweiz voraus.
  • Wohlbefinden- und Adhärenz-Tracking im Patient-Cockpit
  • Chat mit dem medizinischen Team im Patientinnenbereich
  • Ein Bezug der verordneten Arzneimittel an einem Ort ausserhalb der Schweiz ist nicht Bestandteil der Leistung. Ob eine Schweizer Verschreibung dort eingelöst werden kann, richtet sich nach dem jeweiligen örtlichen Recht.
  • Die laufende Behandlung wird in der Regel über sechs Monate geplant; die medizinisch passende Begleitform wird nach der ärztlichen Standortbestimmung gemeinsam festgelegt.

3 · Voraussetzungen für die Behandlung

3.1 Allgemeine Voraussetzungen

Die Patientin bestätigt mit der Buchung, dass sie volljährig ist (mindestens 18 Jahre) und in Anamnese und Gespräch wahrheitsgemässe Angaben macht.

Eine Vorprüfung vor der Buchung findet nicht statt. Ob eine Behandlung durch gynxtra medizinisch in Frage kommt, beurteilt die behandelnde Ärztin anhand der Anamnese und im Gespräch. Bestimmte Behandlungen kommen insbesondere bei laufender Krebstherapie, in Schwangerschaft und Stillzeit oder bei Kontraindikationen gegen die in Frage kommenden Wirkstoffe nicht in Betracht.

Stellt gynxtra vor dem Termin fest, dass die Patientin minderjährig ist oder gynxtra für ihr Anliegen nicht die richtige Stelle ist (etwa bei einem Notfall), sagt gynxtra den Termin ab und erstattet den vollen Betrag.

3.2 Zusätzliche Voraussetzungen für Diagnostik und laufende Begleitung

Für die gezielte Diagnostik (Ziff. 2.2) und die ärztliche Begleitung (Ziff. 2.3) gilt zusätzlich:

  • Wohnsitz in der Schweiz
  • eine Zustelladresse in der Schweiz für Laborversand und Medikamentenlieferung

3.3 Räumlicher Geltungsbereich

gynxtra ist eine Schweizer Anbieterin. Sämtliche ärztlichen Leistungen werden in der Schweiz erbracht, durch Ärztinnen unter einer Schweizer Berufsausübungsbewilligung (Ziffer 1), nach Schweizer Recht und nach Schweizer fachlichen Standards. Leistungs- und Erfüllungsort ist die Schweiz, unabhängig davon, von welchem Ort aus die Patientin die Konsultation wahrnimmt.

gynxtra richtet ihr Angebot ausschliesslich an den Schweizer Markt und erbringt keine Leistungen nach dem Recht anderer Staaten. Nimmt die Patientin eine Konsultation von einem Aufenthaltsort ausserhalb der Schweiz aus wahr, so liegt es in ihrer Verantwortung zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen sie dort ärztliche Leistungen aus der Schweiz in Anspruch nehmen, eine Schweizer Verschreibung einlösen sowie die verordneten Arzneimittel beziehen und anwenden darf. gynxtra schuldet weder die Prüfung noch die Einhaltung dieser örtlichen Anforderungen.

Der Versand von Arzneimitteln und Testkits erfolgt ausschliesslich an Zustelladressen in der Schweiz (Ziff. 2.2 und 2.3).

4 · Ablauf und Pflichten der Patientin

4.1 Die Patientin verpflichtet sich, die Anamnese vollständig und wahrheitsgemäss auszufüllen, ein Bluttest-Kit im Rahmen einer vereinbarten Diagnostik fristgerecht zurückzusenden und Termine wahrzunehmen oder rechtzeitig zu verschieben.

4.2 Bei medizinischen Notfällen oder akuter Verschlechterung wendet sich die Patientin unverzüglich an die nächste Notfallaufnahme oder an den für ihren Aufenthaltsort zuständigen Notruf; in der Schweiz ist dies 144, im europäischen Ausland 112. Die telemedizinische Plattform ist nicht für Notfälle ausgelegt. gynxtra kann an keinem Aufenthaltsort eine Notfall- oder Akutversorgung erbringen, veranlassen oder vermitteln.

4.3 Die Patientin informiert die behandelnde Ärztin über jede Änderung des Gesundheitszustands, neue Medikamente oder relevante Symptome.

4.4 Refill-Bestellungen werden ausschliesslich nach gültigem Folgerezept (Doctor-Check-In) ausgelöst. Eine Selbstbestellung ist nicht möglich.

5 · Off-Label-Anwendungen und Aufklärung

Bestimmte Wirkstoffe (insbesondere GLP-1-Rezeptor-Agonisten wie Semaglutid und Tirzepatid, sowie Testosteron und DHEA) können im Rahmen des Programms off-label verschrieben werden, das heisst ausserhalb der durch Swissmedic zugelassenen Indikation. Die Verschreibung erfolgt im Einklang mit Art. 26 Abs. 2 HMG nach Stand der medizinischen Wissenschaft und mit erhöhter Aufklärungspflicht.

  • Die Patientin erhält vor jeder Off-Label-Verschreibung eine separate schriftliche Aufklärung im Patient-Cockpit
  • Die Verschreibung erfolgt nur nach schriftlicher Einwilligung (digitale Signatur mit Versions-Stamp)
  • Die Aufklärung umfasst Risiken, Nebenwirkungen, Alternativen und Abbruchmöglichkeiten
  • Off-Label-Consents sind jederzeit widerrufbar (Widerruf wirkt für die Zukunft)

5a · Entbindung vom ärztlichen Berufsgeheimnis

Mit Vertragsabschluss entbindet die Patientin die behandelnde Ärztin im notwendigen Umfang vom Berufsgeheimnis nach Art. 321 StGB gegenüber den in der Datenschutzerklärung gelisteten Auftragsbearbeitern (insbesondere Cockpit-Hosting, Datenbank, Terminverwaltung, Laboranalytik, Medikamentenversand, Zahlungsabwicklung, Kommunikation).

Die Entbindung beschränkt sich auf die zur Vertragserfüllung erforderlichen Daten und Vorgänge. Alle Auftragsbearbeiter sind ihrerseits vertraglich auf Vertraulichkeit verpflichtet (Auftragsbearbeitungsverträge / DPAs). Die Patientin kann diese Entbindung jederzeit widerrufen; der Widerruf führt zur Beendigung des Behandlungsverhältnisses, da eine Vertragserfüllung ohne diese Datenflüsse technisch nicht möglich ist.

6 · Preise, Zahlungsbedingungen, MwSt

6.1 Die in Ziffer 2 genannten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Ärztliche Leistungen (Konsultationen, Diagnostik, Verschreibungen) sind nach Art. 21 Abs. 2 Ziff. 3 MWSTG von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Auf nicht ärztliche Leistungsanteile (z.B. Coaching, Plattformnutzung) wird die gesetzliche MwSt erhoben, soweit anwendbar. Massgeblich ist der Preis, der vor der Zahlung angezeigt wird. Die Leistungen von gynxtra sind Selbstzahlerleistungen: gynxtra rechnet nicht mit Krankenversicherern ab, die Patientin bezahlt direkt. Ob eine Versicherung Kosten übernimmt, entscheidet allein diese; gynxtra sagt keine Rückerstattung zu.

6.2 Die Bezahlung erfolgt bei der Buchung über Stripe, mit den dort angezeigten Zahlungsmitteln (etwa Kredit- und Debitkarte, TWINT, Apple Pay, Google Pay). Die Zahlungsdaten gibt die Patientin direkt bei Stripe ein; gynxtra erhält keine Kartendaten. Eine Rechnungsstellung ausserhalb von Stripe ist nicht vorgesehen.

6.3 Die ärztliche Standortbestimmung wird bei der Buchung bezahlt. Wird eine gezielte Diagnostik medizinisch empfohlen, werden Umfang und Kosten vor Beginn besprochen. Die ärztliche Begleitung wird je nach medizinisch empfohlener Begleitform monatlich oder quartalsweise im Voraus belastet.

6.4 Medikamentenkosten werden separat über die Partnerapotheke (Hysek) abgerechnet, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.

6.5 Terminverschiebung und -absage: Gebuchte Termine können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt über den Link in der Terminbestätigung verschoben oder abgesagt werden. Bei fristgerechter Absage wird eine bereits geleistete Zahlung zurückerstattet oder auf Wunsch auf einen neuen Termin übertragen. Bei Absagen weniger als 24 Stunden vor dem Termin sowie bei Nichterscheinen wird die Leistung in voller Höhe verrechnet; eine Rückerstattung erfolgt nicht. Das freiwillige Widerrufsrecht nach Ziff. 8.1 findet auf solche kurzfristigen Absagen keine Anwendung. Bei nachgewiesenen wichtigen Gründen (insbesondere Krankheit oder Notfall) kann gynxtra nach eigenem Ermessen eine einmalige kostenfreie Verschiebung gewähren.

7 · Vertragsdauer, Kündigung, Pause

7.1 Ärztliche Standortbestimmung: Einmalleistung. Sie ist erbracht, wenn das Video-Gespräch stattgefunden hat und die schriftliche Therapieempfehlung nach Ziffer 2.1 im Patient-Cockpit bereitsteht. Das gilt auch, wenn die Ärztin keine Diagnostik oder Behandlung empfiehlt.

7.2 Diagnostik-Paket: Einmalleistung, nur nach ärztlicher Empfehlung buchbar. Mit Durchführung des Befundgesprächs und Übergabe des Behandlungsplans ist die Leistung vollständig erbracht. Da nach dem Befundgespräch stets ein individueller Behandlungsplan erstellt wird, ist eine Rückerstattung aus Gründen des Meinungswechsels ab diesem Zeitpunkt ausgeschlossen. Gesetzliche Ansprüche der Patientin bei mangelhafter oder nicht vertragsgemässer Leistung bleiben ausdrücklich vorbehalten.

7.3 Ärztliche Begleitung: Die medizinische Begleitung wird in der Regel über sechs Monate geplant. Diese Planung ist eine klinische Empfehlung und begründet weder eine Mindestlaufzeit noch eine Bindung. Für die Kündigung gilt: Die monatliche Begleitung kann vor der nächsten Rezeptausstellung gekündigt werden. Die Begleitung im Quartalsrhythmus ist jeweils für die entsprechende Quartalsperiode verbindlich.

7.4 Pausierung: Die Patientin kann die ärztliche Begleitung aus medizinischen oder persönlichen Gründen jederzeit pausieren (max. 90 Tage). Während der Pause werden keine Beiträge belastet; die Restlaufzeit verlängert sich entsprechend.

7.5 Ausserordentliche Kündigung: Beide Parteien können das Vertragsverhältnis jederzeit aus wichtigem Grund (insbesondere medizinische Indikation gegen Fortsetzung, schwerwiegende Verletzung der AGB) kündigen.

7.6 Continuity of Care: Bei Kündigung durch gynxtra (insbesondere aus medizinischen Gründen) stellt die behandelnde Ärztin die medizinische Weiterversorgung der Patientin bis zur Übergabe an eine andere Ärztin, einen Hausarzt oder eine Klinik sicher. Die Patientin erhält auf Anfrage ihre vollständige Patientendokumentation in maschinenlesbarem Format (Behandlungsplan, Laborbefunde, Konsultations-Notizen) zur Weitergabe an die nachbehandelnde Stelle. Nimmt die Patientin die Behandlung von einem Aufenthaltsort ausserhalb der Schweiz aus wahr, so erfüllt gynxtra diese Pflicht durch die vollständige und unverzügliche Herausgabe der Patientendokumentation sowie durch eine angemessene Übergangsfrist. Die Benennung einer nachbehandelnden Ärztin oder Stelle an ihrem Aufenthaltsort obliegt der Patientin. Diese Verpflichtung folgt aus der ärztlichen Sorgfaltspflicht (Art. 40 lit. a MedBG) und für Mitglieder der FMH zusätzlich aus Art. 7 FMH-Standesordnung.

8 · Widerrufsrecht

8.1 Für telemedizinische Online-Verträge besteht in der Schweiz kein gesetzliches Widerrufsrecht im Sinne von OR Art. 40b ff. gynxtra räumt der Patientin freiwillig ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss ein, sofern die Leistung noch nicht erbracht wurde.

8.2 Mit dem Beginn der Leistungserbringung (z.B. das Video-Gespräch der ärztlichen Standortbestimmung, Versand des Bluttest-Kits im Rahmen einer vereinbarten Diagnostik, Ausstellung eines Rezepts) erlischt das Widerrufsrecht für die jeweilige Teilleistung. Pro-rata-Erstattungen für noch nicht erbrachte Anteile sind möglich nach Ermessen von gynxtra.

8.3 Die Kündigungs- und Bindungsfristen der ärztlichen Begleitung richten sich nach der medizinisch empfohlenen monatlichen oder quartalsweisen Begleitform (siehe Ziff. 7.3).

8.4 Widerruf-Erklärungen sind in Textform per E-Mail an hello@gynxtra.ch zu richten.

9 · Datenschutz

Die Bearbeitung personenbezogener Daten der Patientin richtet sich nach der separaten Datenschutzerklärung der gynxtra GmbH sowie nach dem revidierten Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz (revDSG, in Kraft seit 1. September 2023).

Insbesondere:

  • Gesundheitsdaten gelten als besonders schützenswerte Personendaten
  • Gesundheitsdaten bearbeitet gynxtra zur Vorbereitung und Durchführung der Behandlung und zu den übrigen in der Datenschutzerklärung genannten Zwecken; wo dafür eine Einwilligung nötig ist, holt gynxtra sie ausdrücklich ein
  • Bekanntgaben ins Ausland erfolgen nur in Staaten mit angemessenem Datenschutz oder mit den gesetzlich vorgesehenen Garantien, etwa Standardvertragsklauseln; Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung (Abschnitte 4 und 5)
  • Patientinnen haben jederzeit Auskunfts-, Berichtigungs-, Löschungs- und Datenportabilitäts-Rechte

10 · Haftung

10.1 gynxtra haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

10.2 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei Vermögensschäden ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Für Personenschäden gelten die gesetzlichen Vorschriften.

10.3 gynxtra haftet nicht für Schäden, die aus Falschangaben der Patientin, Nichtbefolgung medizinischer Anweisungen, eigenmächtigen Dosisanpassungen oder Inanspruchnahme der Plattform in Notfällen entstehen.

10.4 Bei technischen Ausfällen der Plattform (Cockpit, Video-Call) bemüht sich gynxtra um schnellstmögliche Wiederherstellung. Eine Verfügbarkeitsgarantie wird nicht gewährt.

11 · Kommunikation und elektronische Zustellung

11.1 Die Patientin akzeptiert, dass Vertragsdokumente, Termin-Erinnerungen, Behandlungspläne und Rezepte elektronisch zugestellt werden (E-Mail, Patient-Cockpit, optional WhatsApp bei expliziter Einwilligung).

11.2 Die Patientin hält ihre Kontaktdaten im Patient-Cockpit aktuell.

11.3 WhatsApp-Kommunikation erfolgt nur bei gesondertem Opt-In und ist jederzeit über die Profil-Einstellungen widerrufbar.

12 · Änderungen der AGB

gynxtra kann diese AGB anpassen, insbesondere bei rechtlichen Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsangebots. Wesentliche Änderungen werden der Patientin mindestens 30 Tage im Voraus per E-Mail und im Patient-Cockpit angekündigt. Widerspricht die Patientin innerhalb dieser Frist nicht, gelten die neuen AGB als angenommen. Bei Widerspruch besteht ein ausserordentliches Kündigungsrecht.

13 · Anwendbares Recht und Gerichtsstand

13.1 Dieser Vertrag untersteht ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss der Kollisionsregeln und des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist der Sitz von gynxtra in der Schweiz.

13.2 Gerichtsstand ist Zürich. Bei Streitigkeiten aus Konsumentenverträgen mit einem Streitwert unter CHF 30'000 kann die Patientin wahlweise auch am Gericht ihres Wohnsitzkantons klagen (ZPO Art. 32 ff.). Zwingende Bestimmungen zum Schutz von Konsumentinnen am Ort ihres Wohnsitzes bleiben vorbehalten.

14 · Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder undurchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die ungültige Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

15 · Kontakt

gynxtra GmbH
Höschgasse 50, 8008 Zürich
Schweiz
UID: CHE-424.531.460
Handelsregister: CH-020.4.078.662-7

E-Mail: hello@gynxtra.ch
Datenschutz: hello@gynxtra.ch
Medizinische Anfragen: ausschliesslich über das Patient-Cockpit

Version 2.6 · 02.10.2026 · gynxtra GmbH

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gynxtra ist eine ärztlich geführte digitale Frauenklinik. Die Inhalte dieser Seite dienen der Information und ersetzen keine ärztliche Beratung. Eine Behandlungsempfehlung entsteht erst nach der ärztlichen Standortbestimmung.

Kein Notfalldienst. Bei medizinischen Notfällen wende dich an die nächste Notfallaufnahme oder an den für deinen Aufenthaltsort zuständigen Notruf, in der Schweiz 144.

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