Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB · gynxtra GmbH
Version 2.12 · Stand 21.10.2026
Diese Fassung gilt für Buchungen ab dem 21.10.2026. Für frühere Buchungen gilt die Fassung, die bei der Buchung galt; Bestimmungen dieser Fassung, die für die Patientin günstiger sind, gelten auch dort. Für bestehende Verträge der ärztlichen Begleitung gelten Änderungen im Übrigen nach Ziffer 12.
1 · Geltungsbereich und Vertragsparteien
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") regeln das Vertragsverhältnis zwischen der gynxtra GmbH ("gynxtra", "wir") und der jeweiligen Patientin ("Patientin", "Sie") im Rahmen des telemedizinischen Behandlungsprogramms für Frauen in der Peri- und Postmenopause.
Die ärztliche Leitung und die medizinische Verantwortung trägt Dr. med. Bettina von Seefried, Fachärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe FMH, als bewilligte Ärztin. Die ärztlichen Leistungen erbringt Dr. med. Bettina von Seefried selbst oder eine Ärztin des ärztlichen Teams von gynxtra, die unter ihrer Bewilligung und fachlichen Aufsicht tätig ist ("behandelnde Ärztin"). Nicht jede behandelnde Ärztin führt einen Facharzttitel. Coaching-Leistungen werden von qualifizierten Mitarbeitenden im Auftrag der gynxtra erbracht.
Mit der Buchung der ärztlichen Standortbestimmung akzeptiert die Patientin diese AGB in der Fassung, die bei der Buchung gilt.
2 · Vertragsgegenstand und Leistungen
gynxtra bietet ein integriertes telemedizinisches Programm bestehend aus:
2.1 Ärztliche Standortbestimmung (einmalig CHF 250)
Die ärztliche Standortbestimmung (früher „Erstkonsultation“) ist der Einstieg bei gynxtra, für neue Patientinnen und für frühere Patientinnen, die wieder einsteigen. Sie umfasst:
- Zugang zum Patientinnen-Cockpit ab der Buchung
- Strukturierter Anamnese-Fragebogen im Patientinnen-Cockpit (rund 90 ärztlich kuratierte Fragen in 9 Themenblöcken), vor dem Termin auszufüllen; vorhandene Vorbefunde kann die Patientin dort hochladen
- Ärztliche Durchsicht von Anamnese und Vorbefunden vor dem Gespräch, soweit die Patientin sie rechtzeitig im Patientinnen-Cockpit erfasst hat
- Video-Gespräch mit der behandelnden Ärztin (Ziffer 1), vorgesehen sind 30 Minuten
- Persönliche ärztliche Einordnung der Situation im Gespräch, insbesondere ob und welche Diagnostik sinnvoll ist und ob eine Behandlung in Frage kommt
- Nach dem Gespräch erhält die Patientin einen schriftlichen ärztlichen Bericht mit Therapieplan im Patientinnen-Cockpit. Je nach ärztlicher Beurteilung sieht der Therapieplan eine Behandlung vor, eine medikamentöse nur, wenn sie medizinisch angezeigt ist; er kann auch zuerst eine gezielte Diagnostik (Ziffer 2.2) oder eine Abklärung vor Ort empfehlen oder festhalten, dass keine Behandlung nötig ist. Solange eine Diagnostik oder eine Abklärung vor Ort aussteht, ist der Therapieplan vorläufig. Ein Anspruch auf eine bestimmte Behandlung oder Medikation besteht nicht; darüber entscheidet die Ärztin nach pflichtgemässem ärztlichem Ermessen.
- Bei medizinischer Indikation und sofern eine Beurteilung ohne persönliche Untersuchung im Einzelfall ärztlich vertretbar ist, kann die Ärztin ein Erst-Rezept ausstellen und eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen. Ein Anspruch darauf besteht nicht; die Entscheidung trifft die Ärztin nach pflichtgemässem ärztlichem Ermessen. Wirkstoffe, deren sichere Erstverordnung die Kenntnis aktueller Laborwerte voraussetzt, insbesondere GLP-1-Rezeptor-Agonisten (Semaglutid, Tirzepatid) sowie Testosteron und DHEA, werden erst verordnet, wenn die hierfür erforderlichen Baseline-Werte vorliegen (aus einer Diagnostik gemäss Ziff. 2.2 oder gleichwertigen aktuellen Vorbefunden). Bei Off-Label-Wirkstoffen erfolgt die Verordnung zudem nur nach gesonderter Aufklärung gemäss Ziff. 5.
- Keine Folgeverpflichtung. Diagnostik, Medikamente und eine laufende Begleitung werden, auch wenn der Therapieplan sie vorsieht, nur nach vorheriger Information und eigener Entscheidung der Patientin separat vereinbart. Sie sind im Preis der ärztlichen Standortbestimmung nicht enthalten.
Die ärztliche Standortbestimmung findet per Video statt, ohne körperliche Untersuchung. Sie ersetzt weder die gynäkologische Vorsorge vor Ort noch eine Notfallversorgung (Ziffer 4.2).
2.2 Gezielte Diagnostik (nur nach ärztlicher Empfehlung)
- Umfang nach ärztlicher Empfehlung: eines oder mehrere von vier Laborprofilen (Hormonprofil, Erweitertes Gesundheitsprofil, Gewichts- und Stoffwechselprofil, Leber- und Nierenprofil). Umfang und Kosten bespricht die Ärztin vorab mit der Patientin
- Blutentnahme nach Absprache in einem Labor in der Nähe, bei der Hausärztin oder mit einem Bluttest-Kit (TAP II) zur Heimanwendung
- Laboranalyse der Blutwerte in einem zertifizierten Schweizer Labor
- Befundgespräch: eine eigene 1:1 Video-Konsultation mit der behandelnden Ärztin, mit Auswertung der Werte, schriftlichem Befundbericht und dem anhand der Werte überprüften und, wo nötig, angepassten Therapieplan nach Ziffer 2.1
2.3 Ärztliche Begleitung (CHF 190 pro Monat oder CHF 285 pro Quartal)
- Ärztliche Verlaufskontrollen und Check-ins im medizinisch empfohlenen Rhythmus
- Rezept-Refills mit Versand über die Partnerapotheke (Hysek-Apotheke). Der Versand setzt eine Zustelladresse in der Schweiz voraus.
- Wohlbefinden- und Adhärenz-Tracking im Patientinnen-Cockpit
- Chat mit dem medizinischen Team im Patientinnen-Cockpit
- Ein Bezug der verordneten Arzneimittel an einem Ort ausserhalb der Schweiz ist nicht Bestandteil der Leistung. Ob eine Schweizer Verschreibung dort eingelöst werden kann, richtet sich nach dem jeweiligen örtlichen Recht.
- Die laufende Behandlung wird in der Regel über sechs Monate geplant; die medizinisch passende Begleitform wird nach der ärztlichen Standortbestimmung gemeinsam festgelegt.
3 · Voraussetzungen für die Behandlung
3.1 Allgemeine Voraussetzungen
Die Patientin bestätigt mit der Buchung, dass sie volljährig ist (mindestens 18 Jahre) und in Anamnese und Gespräch wahrheitsgemässe Angaben macht.
Eine Vorprüfung vor der Buchung findet nicht statt. Ob eine Behandlung durch gynxtra medizinisch in Frage kommt, beurteilt die behandelnde Ärztin anhand der Anamnese und im Gespräch. Bestimmte Behandlungen kommen insbesondere bei laufender Krebstherapie, in Schwangerschaft und Stillzeit oder bei Kontraindikationen gegen die in Frage kommenden Wirkstoffe nicht in Betracht.
Stellt gynxtra vor dem Termin fest, dass die Patientin minderjährig ist oder gynxtra für ihr Anliegen nicht die richtige Stelle ist (etwa bei einem Notfall), sagt gynxtra den Termin ab und erstattet den vollen Betrag.
3.2 Zusätzliche Voraussetzungen für Diagnostik und laufende Begleitung
Für die gezielte Diagnostik (Ziff. 2.2) und die ärztliche Begleitung (Ziff. 2.3) gilt zusätzlich:
- Wohnsitz in der Schweiz
- eine Zustelladresse in der Schweiz für Laborversand und Medikamentenlieferung
3.3 Räumlicher Geltungsbereich
gynxtra ist eine Schweizer Anbieterin. Sämtliche ärztlichen Leistungen werden in der Schweiz erbracht, durch Ärztinnen unter einer Schweizer Berufsausübungsbewilligung (Ziffer 1), nach Schweizer Recht und nach Schweizer fachlichen Standards. Leistungs- und Erfüllungsort ist die Schweiz, unabhängig davon, von welchem Ort aus die Patientin die Konsultation wahrnimmt.
gynxtra richtet ihr Angebot ausschliesslich an den Schweizer Markt und erbringt keine Leistungen nach dem Recht anderer Staaten. Nimmt die Patientin eine Konsultation von einem Aufenthaltsort ausserhalb der Schweiz aus wahr, so liegt es in ihrer Verantwortung zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen sie dort ärztliche Leistungen aus der Schweiz in Anspruch nehmen, eine Schweizer Verschreibung einlösen sowie die verordneten Arzneimittel beziehen und anwenden darf. gynxtra schuldet weder die Prüfung noch die Einhaltung dieser örtlichen Anforderungen.
Der Versand von Arzneimitteln und Testkits erfolgt ausschliesslich an Zustelladressen in der Schweiz (Ziff. 2.2 und 2.3).
4 · Ablauf und Pflichten der Patientin
4.1 Die Patientin verpflichtet sich, die Anamnese vollständig und wahrheitsgemäss auszufüllen, ein Bluttest-Kit im Rahmen einer vereinbarten Diagnostik fristgerecht zurückzusenden und Termine wahrzunehmen oder rechtzeitig zu verschieben.
4.2 Bei medizinischen Notfällen oder akuter Verschlechterung wendet sich die Patientin unverzüglich an die nächste Notfallaufnahme oder an den für ihren Aufenthaltsort zuständigen Notruf; in der Schweiz ist dies 144, im europäischen Ausland 112. Die telemedizinische Plattform ist nicht für Notfälle ausgelegt. gynxtra kann an keinem Aufenthaltsort eine Notfall- oder Akutversorgung erbringen, veranlassen oder vermitteln.
4.3 Die Patientin informiert die behandelnde Ärztin über jede Änderung des Gesundheitszustands, neue Medikamente oder relevante Symptome.
4.4 Refill-Bestellungen werden ausschliesslich nach gültigem Folgerezept (Doctor-Check-In) ausgelöst. Eine Selbstbestellung ist nicht möglich.
4.5 Aufzeichnung und Transkription der Videosprechstunde: Die behandelnde Ärztin kann die Videosprechstunde aufzeichnen und von einem medizinischen Transkriptionsdienst automatisch transkribieren lassen. Aus dem Transkript und ihren Notizen entsteht ein Entwurf für den ärztlichen Bericht, den die Ärztin prüft und anpasst. Aufgezeichnet wird nur, wenn die Patientin zu Beginn des Gesprächs ausdrücklich einwilligt; die Ärztin fragt danach und hält die Antwort fest. Willigt die Patientin nicht ein, findet die Sprechstunde ohne Aufzeichnung statt, mit denselben Leistungen. Die Patientin kann ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, auch während des Gesprächs; die Ärztin beendet dann die Aufzeichnung. Mit ihrer Einwilligung ist die Patientin auch einverstanden, dass die Ärztin den Inhalt des Gesprächs zu diesem Zweck dem Transkriptionsdienst anvertraut (Art. 321 StGB). Aufnahme und Transkript werden spätestens fünf Tage nach dem Gespräch gelöscht; der Bericht und die Notizen der Ärztin werden Teil der Patientenakte. Einzelheiten, insbesondere zu den eingesetzten Diensten, stehen in der Datenschutzerklärung (Abschnitte 2.5, 4 und 6).
5 · Off-Label-Anwendungen und Aufklärung
Bestimmte Wirkstoffe (insbesondere GLP-1-Rezeptor-Agonisten wie Semaglutid und Tirzepatid, sowie Testosteron und DHEA) können im Rahmen des Programms off-label verschrieben werden, das heisst ausserhalb der durch Swissmedic zugelassenen Indikation. Die Verschreibung erfolgt im Einklang mit Art. 26 Abs. 2 HMG nach Stand der medizinischen Wissenschaft und mit erhöhter Aufklärungspflicht.
- Die Patientin erhält vor jeder Off-Label-Verschreibung eine separate schriftliche Aufklärung im Patientinnen-Cockpit
- Die Verschreibung erfolgt nur nach schriftlicher Einwilligung (digitale Signatur mit Versions-Stamp)
- Die Aufklärung umfasst Risiken, Nebenwirkungen, Alternativen und Abbruchmöglichkeiten
- Off-Label-Consents sind jederzeit widerrufbar (Widerruf wirkt für die Zukunft)
5a · Entbindung vom ärztlichen Berufsgeheimnis
Mit Vertragsabschluss entbindet die Patientin die behandelnde Ärztin im notwendigen Umfang vom Berufsgeheimnis nach Art. 321 StGB gegenüber den in der Datenschutzerklärung gelisteten Auftragsbearbeitern (insbesondere Cockpit-Hosting, Datenbank, Terminverwaltung, Laboranalytik, Medikamentenversand, Zahlungsabwicklung, Kommunikation).
Die Entbindung beschränkt sich auf die zur Vertragserfüllung erforderlichen Daten und Vorgänge. Alle Auftragsbearbeiter sind ihrerseits vertraglich auf Vertraulichkeit verpflichtet (Auftragsbearbeitungsverträge / DPAs). Die Patientin kann diese Entbindung jederzeit widerrufen; der Widerruf führt zur Beendigung des Behandlungsverhältnisses, da eine Vertragserfüllung ohne diese Datenflüsse technisch nicht möglich ist.
6 · Preise, Zahlungsbedingungen, MwSt
6.1 Die in Ziffer 2 genannten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Ärztliche Leistungen (Konsultationen, Diagnostik, Verschreibungen) sind nach Art. 21 Abs. 2 Ziff. 3 MWSTG von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Auf nicht ärztliche Leistungsanteile (z.B. Coaching, Plattformnutzung) wird die gesetzliche MwSt erhoben, soweit anwendbar. Massgeblich ist der Preis, der vor der Zahlung angezeigt wird. Die Leistungen von gynxtra sind Selbstzahlerleistungen: gynxtra rechnet nicht mit Krankenversicherern ab, die Patientin bezahlt direkt. Ob eine Versicherung Kosten übernimmt, entscheidet allein diese; gynxtra sagt keine Rückerstattung zu.
6.2 Die Bezahlung erfolgt bei der Buchung über Stripe, mit den dort angezeigten Zahlungsmitteln (etwa Kredit- und Debitkarte, Apple Pay, Google Pay, Klarna). Die Zahlungsdaten gibt die Patientin direkt bei Stripe ein, bei Klarna direkt bei Klarna; gynxtra erhält keine Kartendaten. Wählt die Patientin Klarna, gelten für ihre Zahlung zusätzlich die Bedingungen von Klarna. Klarna erfährt dabei, dass sie bei gynxtra eine ärztliche Leistung bezahlt, und bearbeitet diese Angabe in eigener Verantwortung, auch für eine Bonitätsprüfung (Datenschutzerklärung, Abschnitt 4). Mit der Wahl dieser Zahlungsart ist die Patientin damit einverstanden. Eine Rechnungsstellung durch gynxtra ausserhalb von Stripe ist nicht vorgesehen.
6.3 Die ärztliche Standortbestimmung wird bei der Buchung bezahlt. Wird eine gezielte Diagnostik medizinisch empfohlen, werden Umfang und Kosten vor Beginn besprochen. Die ärztliche Begleitung wird je nach medizinisch empfohlener Begleitform monatlich oder quartalsweise im Voraus belastet.
6.4 Medikamentenkosten werden separat über die Partnerapotheke (Hysek) abgerechnet, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.
6.5 Terminverschiebung und -absage: Gebuchte Termine können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt über den Link in der Terminbestätigung verschoben oder abgesagt werden. Bei fristgerechter Absage wird eine bereits geleistete Zahlung zurückerstattet oder auf Wunsch auf einen neuen Termin übertragen. Bei Absagen weniger als 24 Stunden vor dem Termin sowie bei Nichterscheinen wird die Leistung in voller Höhe verrechnet; eine Rückerstattung erfolgt nicht. Das freiwillige Widerrufsrecht nach Ziff. 8.1 findet auf solche kurzfristigen Absagen keine Anwendung. Bei nachgewiesenen wichtigen Gründen (insbesondere Krankheit oder Notfall) kann gynxtra nach eigenem Ermessen eine einmalige kostenfreie Verschiebung gewähren.
6.6 Gewählte Zeit schon vergeben: Gesichert ist die gewählte Zeit erst, wenn gynxtra den Termin nach der Zahlung angelegt hat. Ist sie dann bereits vergeben, bucht gynxtra für die Patientin sogleich einen Ersatztermin und teilt ihn ihr per E-Mail mit. Ersatztermin ist der nächste freie Termin nach der gewählten Zeit, der mindestens 24 Stunden nach seiner Buchung und höchstens 14 Tage nach der gewählten Zeit liegt. Die Zahlung gilt für den Ersatztermin. Gibt es keinen solchen Termin oder lässt er sich nicht anlegen, erstattet gynxtra den vollen Betrag. Den Ersatztermin kann die Patientin nach Ziffer 6.5 über den Link in der Terminbestätigung verschieben. Für eine Absage gilt die Frist nach Ziffer 6.5 dagegen nicht: Sagt die Patientin den Ersatztermin ab, gleich zu welchem Zeitpunkt, oder nimmt sie ihn nicht wahr, erstattet gynxtra den vollen Betrag, auch wenn sie ihn verschoben hatte. Möchte sie statt des Ersatztermins ihr Geld zurück, genügt eine Antwort auf die E-Mail.
7 · Vertragsdauer, Kündigung, Pause
7.1 Ärztliche Standortbestimmung: Einmalleistung. Sie ist erbracht, wenn das Video-Gespräch stattgefunden hat und der schriftliche Bericht mit Therapieplan nach Ziffer 2.1 im Patientinnen-Cockpit bereitsteht. Das gilt auch, wenn der Therapieplan keine Behandlung vorsieht, zuerst eine Diagnostik oder eine Abklärung vor Ort empfiehlt oder vorläufig ist.
7.2 Gezielte Diagnostik: Einmalleistung, nur nach ärztlicher Empfehlung buchbar. Mit Durchführung des Befundgesprächs und Übergabe des Befundberichts und des überprüften Therapieplans ist die Leistung vollständig erbracht. Da nach dem Befundgespräch der Therapieplan stets individuell überprüft wird, ist eine Rückerstattung aus Gründen des Meinungswechsels ab diesem Zeitpunkt ausgeschlossen. Gesetzliche Ansprüche der Patientin bei mangelhafter oder nicht vertragsgemässer Leistung bleiben ausdrücklich vorbehalten.
7.3 Ärztliche Begleitung: Die medizinische Begleitung wird in der Regel über sechs Monate geplant. Diese Planung ist eine klinische Empfehlung und begründet weder eine Mindestlaufzeit noch eine Bindung. Für die Kündigung gilt: Die monatliche Begleitung kann vor der nächsten Rezeptausstellung gekündigt werden. Die Begleitung im Quartalsrhythmus ist jeweils für die entsprechende Quartalsperiode verbindlich.
7.4 Pausierung: Die Patientin kann die ärztliche Begleitung aus medizinischen oder persönlichen Gründen jederzeit pausieren (max. 90 Tage). Während der Pause werden keine Beiträge belastet; die Restlaufzeit verlängert sich entsprechend.
7.5 Ausserordentliche Kündigung: Beide Parteien können das Vertragsverhältnis jederzeit aus wichtigem Grund (insbesondere medizinische Indikation gegen Fortsetzung, schwerwiegende Verletzung der AGB) kündigen.
7.6 Continuity of Care: Bei Kündigung durch gynxtra (insbesondere aus medizinischen Gründen) stellt die behandelnde Ärztin die medizinische Weiterversorgung der Patientin bis zur Übergabe an eine andere Ärztin, einen Hausarzt oder eine Klinik sicher. Die Patientin erhält auf Anfrage ihre vollständige Patientendokumentation in maschinenlesbarem Format (Berichte und Therapieplan, Laborbefunde, Konsultations-Notizen) zur Weitergabe an die nachbehandelnde Stelle. Nimmt die Patientin die Behandlung von einem Aufenthaltsort ausserhalb der Schweiz aus wahr, so erfüllt gynxtra diese Pflicht durch die vollständige und unverzügliche Herausgabe der Patientendokumentation sowie durch eine angemessene Übergangsfrist. Die Benennung einer nachbehandelnden Ärztin oder Stelle an ihrem Aufenthaltsort obliegt der Patientin. Diese Verpflichtung folgt aus der ärztlichen Sorgfaltspflicht (Art. 40 lit. a MedBG) und für Mitglieder der FMH zusätzlich aus Art. 7 FMH-Standesordnung.
8 · Widerrufsrecht
8.1 Für telemedizinische Online-Verträge besteht in der Schweiz kein gesetzliches Widerrufsrecht im Sinne von OR Art. 40b ff. gynxtra räumt der Patientin freiwillig ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss ein, sofern die Leistung noch nicht erbracht wurde.
8.2 Mit dem Beginn der Leistungserbringung (z.B. das Video-Gespräch der ärztlichen Standortbestimmung, Versand des Bluttest-Kits im Rahmen einer vereinbarten Diagnostik, Ausstellung eines Rezepts) erlischt das Widerrufsrecht für die jeweilige Teilleistung. Pro-rata-Erstattungen für noch nicht erbrachte Anteile sind möglich nach Ermessen von gynxtra.
8.3 Die Kündigungs- und Bindungsfristen der ärztlichen Begleitung richten sich nach der medizinisch empfohlenen monatlichen oder quartalsweisen Begleitform (siehe Ziff. 7.3).
8.4 Widerruf-Erklärungen sind in Textform per E-Mail an hello@gynxtra.ch zu richten.
9 · Datenschutz
Die Bearbeitung personenbezogener Daten der Patientin richtet sich nach der separaten Datenschutzerklärung der gynxtra GmbH sowie nach dem revidierten Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz (revDSG, in Kraft seit 1. September 2023).
Insbesondere:
- Gesundheitsdaten gelten als besonders schützenswerte Personendaten
- Gesundheitsdaten bearbeitet gynxtra zur Vorbereitung und Durchführung der Behandlung und zu den übrigen in der Datenschutzerklärung genannten Zwecken; wo dafür eine Einwilligung nötig ist, holt gynxtra sie ausdrücklich ein
- Bekanntgaben ins Ausland erfolgen nur in Staaten mit angemessenem Datenschutz oder mit den gesetzlich vorgesehenen Garantien, etwa Standardvertragsklauseln; Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung (Abschnitte 4 und 5)
- Patientinnen haben jederzeit Auskunfts-, Berichtigungs-, Löschungs- und Datenportabilitäts-Rechte
10 · Haftung
10.1 gynxtra haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
10.2 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei Vermögensschäden ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Für Personenschäden gelten die gesetzlichen Vorschriften.
10.3 gynxtra haftet nicht für Schäden, die aus Falschangaben der Patientin, Nichtbefolgung medizinischer Anweisungen, eigenmächtigen Dosisanpassungen oder Inanspruchnahme der Plattform in Notfällen entstehen.
10.4 Bei technischen Ausfällen der Plattform (Cockpit, Video-Call) bemüht sich gynxtra um schnellstmögliche Wiederherstellung. Eine Verfügbarkeitsgarantie wird nicht gewährt.
11 · Kommunikation und elektronische Zustellung
11.1 Die Patientin akzeptiert, dass Vertragsdokumente, Termin-Erinnerungen, ärztliche Berichte, Therapiepläne und Rezepte elektronisch zugestellt werden (E-Mail, Patientinnen-Cockpit).
11.2 Die Patientin hält ihre Kontaktdaten im Patientinnen-Cockpit aktuell.
12 · Änderungen der AGB
gynxtra kann diese AGB anpassen, insbesondere bei rechtlichen Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsangebots. Wesentliche Änderungen werden der Patientin mindestens 30 Tage im Voraus per E-Mail und im Patientinnen-Cockpit angekündigt. Widerspricht die Patientin innerhalb dieser Frist nicht, gelten die neuen AGB als angenommen. Bei Widerspruch besteht ein ausserordentliches Kündigungsrecht.
13 · Anwendbares Recht und Gerichtsstand
13.1 Dieser Vertrag untersteht ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss der Kollisionsregeln und des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist der Sitz von gynxtra in der Schweiz.
13.2 Gerichtsstand ist Zürich. Bei Streitigkeiten aus Konsumentenverträgen mit einem Streitwert unter CHF 30'000 kann die Patientin wahlweise auch am Gericht ihres Wohnsitzkantons klagen (ZPO Art. 32 ff.). Zwingende Bestimmungen zum Schutz von Konsumentinnen am Ort ihres Wohnsitzes bleiben vorbehalten.
14 · Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder undurchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die ungültige Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
15 · Kontakt
gynxtra GmbH
Höschgasse 50, 8008 Zürich
Schweiz
UID: CHE-424.531.460
Handelsregister: CH-020.4.078.662-7
E-Mail: hello@gynxtra.ch
Datenschutz: hello@gynxtra.ch
Medizinische Anfragen: ausschliesslich über das Patientinnen-Cockpit
Version 2.12 · 21.10.2026 · gynxtra GmbH